I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Eintrittskarten – Bestimmungen beim Kauf, Spieltermine
Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Eintrittskarten für den Besuch der Spiele von Mannschaften der WSG Tirol/WSG Tirol GmbH, unabhängig davon, ob sie im Ticketshop oder in einer der offiziellen (Vor-)Verkaufsstellen erworben wurden.
Die tatsächlichen Spieltermine sowie Anstoßzeiten von Pflicht- und Freundschaftsspielen werden durch die WSG Tirol als Veranstalter bekanntgegeben. Die Terminangaben auf der Homepage der WSG Tirol/im WSG Fanshop/auf diversen Internetplattformen/in Zeitungen oä sind nicht verbindlich und können sich jederzeit ändern. Bereits erworbene Tickets können im Fall von Terminverschiebungen nicht retourniert werden. Sie behalten aber ihre Gültigkeit und können beim neuen Termin verwendet werden.
Aus sicherheitstechnischen Gründen sowie zum Entgegenwirken von Schwarzhandel können Eintrittskarten der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH nur zum privaten Gebrauch erworben werden.
Der Kunde verpflichtet sich, Eintrittskarten ausschließlich ohne Gewinnabsicht zu erwerben. Der Erwerb zum gewerblichen und/oder gewinnbringenden Weiterverkauf der Eintrittskarte sowie die sonstige Weitergabe in gewerblicher und/oder kommerzieller Absicht (z.B. Verlosung der Karte) ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH gestattet. Sollte die WSG Tirol GmbH feststellen, dass Eintrittskarten ohne Zustimmung zu kommerziellen oder gewerblichen Zwecken bezogen und/oder kommerziell oder gewerblich weiterveräußert und/oder Ansprüche kommerziell oder gewerblich abgetreten oder weitergegeben wurden (zum Beispiel über Online-Plattformen wie willhaben, ebay etc., an Ticketagenturen wie Viagogo etc. oder zum Zweck von Verlosungen ua auf Social-Media-Plattformen), ist die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH berechtigt die betreffenden Karten entschädigungslos zu entwerten und deren Besitzern den Eintritt zu verwehren. Sämtliche Ersatzansprüche sowie eine Haftung für Mehrkosten und Unannehmlichkeiten sind ausgeschlossen. Ferner kann die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH einen zukünftigen Verkauf von Eintrittskarten gegenüber diesen Personen verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe in einer Höhe von bis zu Euro 5.000,00 pro Verstoß fordern.
Die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH behält sich in diesen Fällen vor in angemessener Art und Weise über das jeweilige Zuwiderhandeln zu berichten, um einer künftigen vertragswidrigen Nutzung der Tickets vorzubeugen. Die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH behält sich zudem die Geltendmachung zivil- und strafrechtlicher Ansprüche vor.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Ermäßigung sowie der mit der jeweiligen Ermäßigung verbundene Preis sind dem Ticketshop und den (Vor-)Verkaufsstellen der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH zu entnehmen. Der Zutritt von Kindern ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. In Begleitung eines Erwachsenen ist der Eintritt für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, freie Besucherkapazitäten vorausgesetzt, frei. Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr besteht kein Sitzplatzanspruch. Der Zutritt mit einer ermäßigten (Abo-) Eintrittskarte ist nur unter Vorlage des die Ermäßigung begründenden Nachweises gestattet. Für den Fall, dass der Nachweis für die Ermäßigung nicht erbracht werden kann, kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. In diesem Fall bestehen keine Ersatzansprüche.
Bei Verlust der Eintrittskarte muss von der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH kein Ersatz geleistet werden. Kunden werden aufgefordert, insbesondere print@home-Tickets bzw. Mobile-Tickets keinem Dritten zugänglich zu machen und diese sorgsam aufzubewahren. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt grundsätzlich das Prinzip des ersten Zutrittes. Das print@home-Ticket bzw. Mobile-Ticket, das mit seiner eindeutigen Identifizierung als erstes gelöst wird, gilt als die gültige Eintrittskarte. Nachfolgende Eintrittskarten gleicher Identifikation werden durch den vorangegangenen Zutritt automatisch entwertet.
Jeglicher Missbrauch von Zutrittsberechtigungen wird geahndet. Im Falle von veränderten oder missbräuchlich verwendeten Zutrittsberechtigungen behält sich der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsstätte ausdrücklich das Recht vor, den Besitzern den Zugang zur Veranstaltung zu verwehren. Sämtliche Ersatzansprüche gelten in diesem Fall ausgeschlossen. Darüber hinaus kann die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH im Fall von Missbrauch einen künftigen Verkauf von Eintrittskarten verweigern, ein Hausverbot aussprechen sowie für jeden Verstoß gegen das Verbot die Zahlung einer angemessenen, nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegenden Vertragsstrafe in Höhe von bis zu Euro 5.000,00 pro Zuwiderhandeln fordern.
V. Keine Rückerstattung – Spielverschiebung, Spielabsage, Sektorensperre und Sichtbehinderung
Die Rücknahme von Eintrittskarten und die Rückerstattung des dafür gezahlten Betrages durch die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Im Falle einer Spielverschiebung, eines Spielabbruchs sowie einer Spielabsage besteht kein Rückgaberecht. Für allfällige Wiederholungsspiele behalten Eintrittskarten jedoch ihre Gültigkeit.
Bei Stadion- bzw. Sektorensperren verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit. In diesem Fall sind Ersatzansprüche gegen die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH ausgeschlossen.
Die WSG Tirol/die WSG Tirol GmbH behält sich das zeitlich unbeschränkte Recht vor ein Spiel in einer anderen Spielstätte als der Heimstätte, dem Tivoli Stadion Tirol in Innsbruck, auszutragen. In diesem Fall behalten die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und können nicht retourniert oder umgetauscht werden.
Aus wichtigen Gründen kann die Zuteilung der Eintrittskarte zu einem bestimmten Sitzplatz abgeändert werden. Ersatzansprüche aufgrund von Sichtbehinderungen sind ausgeschlossen.
VI. Hausordnung, Zutritt zum Stadion, Stadionsicherheit
Regeln, betreffend den Zutritt zum Stadion, unterliegen der an der Spielstätte ausgehängten Hausordnung. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte in der das Spiel ausgetragen wird, den Anordnungen des Veranstalters und den gegenständlichen AGB. Verstöße gegen die AGB und/oder die Hausordnung können auch ohne Vorankündigung oder Abmahnung mit einem Verweis aus dem Stadion gestraft werden, ohne Erstattung des Eintrittspreises.
Der Zutritt zum Stadion ist nur nach erfolgter Sicherheitskontrolle möglich. Im Falle von Verspätungen kommt für den Besucher die Einlassregelung der jeweiligen Spielstätte zur Anwendung. Aus einem verspäteten Einlass können keinerlei Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und die Sicherheit aller anwesenden Personen ist der Besucher verpflichtet, im Rahmen des Stadionbesuchs sämtlichen Anweisungen der Polizei, Vertretern der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung Folge zu leisten. Bei einer entsprechenden Aufforderung ist ein von der Eintrittskarte abweichender Sitzplatz einzunehmen.
Die Mitnahme von Transparenten ist nur mit Genehmigung der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH gestattet. Eine vorab nicht gestattete Mitnahme von Kameras und sonstigen Bild-/Film- und Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ist untersagt. Die Mitnahme von Feuerwerkskörpern, Flaschen, Dosen, Rauschmitteln und Haustieren ist strikt untersagt.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung, die AGB, die Bundesligarichtlinien, Bestimmungen der UEFA, sonstiger Durchführungsbestimmungen oder gegen geltende Rechtsbestimmungen (z.B. Abbrennen und Werfen von pyrotechnischen Gegenständen, Eindringen in den Spielfeldbereich, Werfen von Behältnissen und Feuerzeugen, Sitzen auf dem Zaun, mutwillige Beschädigungen etc.) verpflichtet sich der zuwiderhandelnde Besucher sämtliche der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH entstandene Schäden (auch verhängte Verbandsstrafen) zu ersetzen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Mitnahme und das Zünden von Pyrotechnik sowie das Werfen von Gegenständen aller Art Richtung Spielfeldbereich ein bundesweites Stadionverbot von 6 Monaten bis zu 10 Jahren zur Folge haben kann. Mehrere Schädiger haften zur ungeteilten Hand solidarisch.
Der Besucher erklärt sich einverstanden, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bildaufnahmen hergestellt und in weiterer Folge verwertet werden (TV-Übertragungen, Foto, Videoüberwachung, etc.). Der Stadionbesucher erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels den derzeitigen oder künftigen technischen Verfahren durch die WSG Tirol GmbH/ die WSG Tirol auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden dürfen, sofern die Nutzung nicht unverhältnismäßig in die Privatsphäre und persönlichen Interessen des Besuchers eingreift.
VII. BESTIMMUNGEN ABOKARTE
Die Bestimmungen über den Kauf einer Abokarte gelten in Ergänzung zu den restlichen Bestimmungen über den Kauf von Eintrittskarten sowie den gegenständlichen AGB.
Eine Abokarte ist je nach Art der Karte für folgende Spiele der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH im Tivoli Stadion Tirol in Innsbruck oder in einer anderen Spielstätte, in der das betreffende Spiel absolviert wird, für die Saison, für die sie erworben wurde, gültig:
Jahresabo: gültig für alle Heim-Bewerbspiele der WSG Tirol im Grunddurchgang sowie dem Finaldurchgang der Tipico Bundesliga für einen bestimmten Sitzplatz. Nicht inbegriffen sind Heimspiele in einem europäischen Bewerb bzw. in dessen Qualifikation und Europa League-Play-Off Spiele der Tipico Bundesliga.
Frühjahrsabo: gültig für alle Heim-Bewerbspiele der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH im Grunddurchgang sowie dem Finaldurchgang der Tipico Bundesliga für einen bestimmten Platz; für eine Halbsaison. Nicht inbegriffen sind Heimspiele in einem europäischen Bewerb bzw. in dessen Qualifikation und Europa League-Play-Off Spiele der Tipico Bundesliga.
Mit dem Erwerb einer Abokarte erwirbt der Besucher/Käufer eine Eintrittskarte gültig für sämtliche Heim-Bewerbspiele des Grunddurchganges sowie des Finaldurchganges der Tipico Bundesliga (ausgenommen Europa League-Play-Off ) der jeweiligen Saison bzw. der Frühjahrssaison (ausgenommen Europa League-Play-Off) der Kampfmannschaft der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH. Die Bezahlung erfolgt einmalig bei Erwerb der Abokarte. Einzelspieltagsrückgaben sind ausgeschlossen.
Jede Person kann nur eine Abokarte auf den eigenen Namen erwerben. Die Abokarte ist grundsätzlich übertragbar. Eine gewerbliche und/oder kommerzielle Weitergabe ist jedoch strikt untersagt und stellt eine missbräuchliche Verwendung der Abokarte dar. Auf Verlangen der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH ist der Käufer verpflichtet, die persönlichen Daten der Person bekannt zu geben, an die die Abokarte weitergegeben wurde.
Bei Verlust der Abokarte verpflichtet sich der Käufer eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige zu machen. Unter Vorlage der Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige kann der Käufer ein Duplikat der Abokarte in der WSG Tirol/der WSG Tirol GmbH Geschäftsstelle, Dr. Karl-Stainer-Straße 31, 6112 Wattens anfordern. Für die Ausstellung des Duplikats hat der Käufer den jeweils geltenden Karteneinsatz zu entrichten.
Jede missbräuchliche Verwendung der Abokarte hat den Entzug dieser zur Folge. Der jeweilige Inhaber der Abokarte haftet neben dem Käufer für die missbräuchliche Verwendung der Abokarte. Bei Entzug der Abokarte aufgrund von missbräuchlicher Verwendung bestehen keine Ersatzansprüche.
VIII. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
IX. Vertragsrücktritt
Verbraucher im Sinne des KSchG sind berechtigt, von dem via Internet geschlossenen Vertrag bis zum Ablauf von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückzutreten, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt. Die Rücktrittserklärung ist nur schriftlich oder per E-Mail (siehe Rücksendungsadresse).
Voraussetzungen: bei Rücktrittserklärung ist der Kunde zur sofortigen Rücksendung der Ware auf eigene Kosten verspflichtet. Zur schnelleren Bearbeitung bitte Rechnung mitsenden. Bis zum Eintreffen der Ware beim Empfänger trägt der Kunde Risiko und Kosten. Die Wate wird in ungenütztem und als in neu wiederverkaufsfähigem Zustand in der Originalverpackung zurückgeschickt. Nach Prüfung der Ware erhält der Kunde den Kaufpreis auf das von ihm bekanntgegebene Konto zurückbezahlt. (Bei ursprünglicher Kreditkartenbezahlung abzüglich der von der Bank einbehaltenen Spesen, ca. 3-4 %). Lieferkosten werden nicht rücküberwiesen. Wird keine Bankverbindung angegeben, erfolgt die Rückzahlung mittels Postanweisung an die Kundenadresse. Die Kosten dafür sind vom Kunden zu tragen.
Vom Rücktrittsrecht ausgenommen: lt. Auftrag beflockte oder bedruckte Trikots und sonstige Artikel, Hygieneartikel (Unterwäsche, Bademoden, usw.), Bücher, CD’s, Videos und Softwareprodukte, wenn diese entsiegelt wurden. Artikel außerhalb des angebotenen Warenprogramms, die lt. Kundenwunsch extra für diesen bestellt wurden.
Rücksendeadresse:
WSG Tirol GmbH
Dr. Karl-Stainer-Straße 31
6112 Wattens
office@wsg-fussball.at
X. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
XI. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
XII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
XIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
XIV. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen.
XV. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XVI. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XVII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XVIII. Exklusivrechte
Verbot der Erhebung, Übertragung,
Produktion bzw. Verbreitung, Aufzeichnung jeglicher Informationen oder
Daten zum Spielverlauf bzw. von audiovisuellem, visuellem oder Audiomaterial
zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel oder kommerzieller Aktivitäten
/ Haftung & Schadenersatz.
Im Stadion ist die Erhebung und/oder
Übertragung, Produktion bzw. Verbreitung jeglicher Informationen oder Daten zum
Spielverlauf, -verhalten oder sonstigen Faktoren im Zusammenhang mit dem Spiel
sowie jede Art von Aufzeichnung von Audio-, Video- oder audiovisuellem
Material des Spiels (sei es durch Verwendung von elektronischen Geräten oder auf
sonstige Weise) zum Zweck jeglicher Form von Wetten, Glücksspiel oder
kommerzielle Aktivitäten, die nicht vorab genehmigt wurde oder die gegen die
allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, strengstens verboten, es sei denn,
dass eine ausdrückliche Genehmigung durch die WSG Tirol und die Österreichische
Fußball-Bundesliga im Vorfeld erfolgte. Mobile Geräte dürfen ausschließlich für
den persönlichen, privaten Gebrauch verwendet werden. Bei Verstoß gegen die
genannten Bestimmungen kann Besuchern der Stadionzugang verweigert werden oder
können diese aus dem Stadion verwiesen werden. Für einen Verstoß gegen die
genannten Bestimmungen haftet der Besucher der WSG Tirol für den dadurch
entstandenen Schaden, insbesondere wenn durch den Verstoß exklusive Rechte Dritter
verletzt werden, für deren Einhaltung die ÖFBL und die WSG Tirol haften.
XIX. Sonstiges
Es findet österreichisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand ergibt sich aus dem KSchG. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
WSG TIROL
Dr. Karl-Stainer-Straße 31
A-6112 Wattens
Geschäftszeiten:
Mo - Do: 08:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:30 - 12:00 Uhr